ZÜRICH – Sie gaben vertrauliche Informationen an die Medien weiter – doch jetzt folgte vor Gericht der Freispruch der beiden Mitarbeiterinnen des Sozialamts.
Die Staatsanwaltschaft hatte einen Schuldspruch und eine bedingte Strafe von je 50 Tagessätzen in unterschiedlicher Höhe gefordert.
Die Staatsanwaltschaft hatte einen Schuldspruch und eine bedingte Strafe von je 50 Tagessätzen in unterschiedlicher Höhe gefordert.